Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle durch uns (nachfolgend „die Anbieterin“) erbrachten Leistungen, insbesondere Workshops, Trainings, Coachings, Veranstaltungen, Bildungsmaßnahmen und sonstige Leistungen.
Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen, insbesondere Trainings, Seminare und Programmkonzeption, entsprechend den Bestimmungen im jeweiligen Vertrag. Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen durch Angestellte und/ oder freie Mitarbeiter.
Dem Auftraggeber obliegt die Benennung der Teilnehmer an den von der Anbieterin gemäß dem jeweiligen Vertrag durchzuführenden Trainings, Seminaren und Maßnahmen vorbehaltlich der jeweils geltenden maximalen Teilnehmerzahl. Die Teilnehmer sollen jedoch vor allem Auszubildende und Mitarbeiter des Auftraggebers sein. Die Benennung der Teilnehmer muss rechtzeitig vor Beginn der genannten Maßnahmen erfolgen. Danach ist eine Änderung des Teilnehmerkreises nicht mehr möglich. Dies gilt auch, wenn ein Teilnehmer die weitere Teilnahme an den Maßnahmen beendet. Die Anbieterin ist in diesem Fall nicht zur Weiterführung der Maßnahme mit einem anderen Teilnehmer verpflichtet.
Die Abwicklung des einzelnen Vertrages und der darin bestimmten Leistungen erfolgt im Einzelnen nach der zwischen der Anbieterin und dem Auftraggeber gemeinsam vereinbarten Projekt- und Vorgehensplanung.
Der Auftraggeber informiert die Anbieterin vor und während der Durchführung des jeweiligen Vertrages laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung der Leistungen durch die Anbieterin von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
Soweit keine anderweitige vertragliche Regelung vorliegt, obliegt dem Auftraggeber die Schaffung der nötigen Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung durch die Anbieterin (insbesondere geeignete Räumlichkeiten, Verpflegung, angemessene Unterbringung der Trainer und Programmmitarbeiter in Hotels, usw.) sowie die Vervielfältigung und Bereitstellung des von der Anbieterin vorbereiteten Materials (z. B. Handouts, Skripte).
Die vereinbarten Leistungen können jederzeit durch den Auftraggeber storniert werden. Eine Stornierung von Teilleistungen ist nur möglich, sofern die verbleibenden Leistungen nach fachlicher Auffassung von der Anbieterin noch sinnvoll erbracht werden könnten. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Zahlung von Stornokosten gemäß folgender Staffelung verpflichtet, sofern keine abweichende einzelvertragliche Regelung besteht:
Stornierungszeitpunkt und -frist | Kosten (bezogen auf die stornierte(n) Teilleistung(en) |
---|---|
Mehr als 8 Kalenderwochen vor Beginn der Leistung | Keine |
Ab 8 Kalenderwochen vor Beginn der Leistung | 50 % des vereinbarten Preises |
Ab 4 Kalenderwochen vor Beginn der Leistung | 75 % des vereinbarten Preises |
Stornierungen müssen schriftlich per Brief oder E-Mail an die Anbieterin erfolgen. Maßgeblich für den Stornierungszeitpunkt ist dabei jeweils der Werktag vor Beginn der Stornierungsfrist.
Muss ein Termin auf Veranlassung des Auftraggebers verschoben werden, ist vom Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Preises der an dem Tag geplanten Leistung zuzüglich weiterer bei der Anbieterin anfallender Kosten (insbesondere Kosten seitens der Anbieterin beauftragter Dritter) zu zahlen.
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die Anbieterin wegen höherer Gewalt (insbesondere Krankheit oder Unfall des Trainers oder Mitarbeiters) oder sonstiger von der Anbieterin nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist die Anbieterin berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen; eine Schadensersatzpflicht besteht insoweit nicht.
Die Vergütung für die Dienstleistungen von der Anbieterin ist im jeweiligen Vertrag geregelt. Nach Absprache mit dem Auftraggeber können zusätzliche Kosten entstehen, bspw. Material- oder Lizenzkosten sowie Kosten für technische Assistenz. Der Anspruch auf die Vergütung besteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die vom Auftraggeber benannten Teilnehmer an den von der Anbieterin durchgeführten Maßnahmen tatsächlich teilnehmen.
Reise- und Übernachtungskosten werden soweit anfallend gesondert berechnet. Die Reisezeit wird nicht in Rechnung gestellt. Dieselbe Regelung gilt für Verpflegung/Catering für Teilnehmer an Maßnahmen, sofern die Anbieterin diesbezüglich Leistungen erbringt.
Alle Preise gelten zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Vergütung für die Dienstleistungen sowie sonstige vom Auftraggeber zu tragende Kosten werden diesem nach Erbringung der Dienstleistung in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen beruhen.
Die Anbieterin wird alle Informationen zu betrieblichen Angelegenheiten des Auftraggebers, die im Verlauf der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich behandeln und sie Dritten – auch den eigenen Mitarbeitern, die nicht an der Erbringung der jeweiligen Leistungen beteiligt sind – nicht weitergeben. Sie wird diese Verpflichtung auch Mitarbeitern und Unterauftragnehmern auferlegen. Dies gilt nicht, soweit solche Informationen der Anbieterin bereits aus anderer Quelle bekannt sind oder für die Allgemeinheit über allgemein zugängliche Quellen, die nicht die Quellen des Auftraggebers sind, zugänglich sind. Unabhängig von dieser Regelung ist die Anbieterin berechtigt, solche Informationen im Rahmen einer entsprechenden gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Anordnung oder einer sonstigen gesetzlichen Verpflichtung oder an Buchhalter, Rechtsanwälte oder andere Verpflichtete auf vertraulicher Basis weiterzugeben.
Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht von der Anbieterin an den von ihr erstellten Werken (Trainingsunterlagen, etc.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von der Anbieterin. Sie dürfen insbesondere nicht ohne Einwilligung der Anbieterin an andere Mitarbeiter als die Teilnehmer der betreffenden Maßnahmen weitergegeben werden.
Die Anbieterin ist berechtigt, ihre Leistungen auch Wettbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Erbringung der Leistungen zur Verfügung gestellten Werken Urheber- oder sonstige Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Er wird die Anbieterin von allen in diesem Zusammenhang erhobenen Ansprüchen freistellen.
Die Durchführung und Evaluation der von der Anbieterin zu erbringenden Leistungen erfordert zum Teil die vorherige Übermittlung personenbezogener Daten der Teilnehmer (insbesondere Name, Abteilung und geschäftliche E-Mail-Adresse); die Details ergeben sich aus den entsprechenden Leistungsbeschreibungen. Der Auftraggeber hat in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass die Erhebung dieser Daten und ihre Übermittlung an die Anbieterin gemäß den geltenden Gesetzen, insbesondere dem Datenschutzrecht, erfolgt und ggfs. die erforderliche Einwilligung der Teilnehmer eingeholt wird. Der Auftraggeber stellt die Anbieterin von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich etwaiger behördlicher Sanktionen wie Bußgeldern) frei, die gegen die Anbieterin in diesem Zusammenhang erhoben werden. Der Auftraggeber wird die Evaluation der durchgeführten Maßnahmen durch die Anbieterin unterstützen und nimmt aktiv daran teil. Die Evaluation selbst erfolgt anonym ohne Verwendung personenbezogener Daten der Teilnehmer. Die vollständigen Evaluationsdaten sind Eigentum der Anbieterin und werden dem Auftraggeber in einem vereinbarten Format zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber räumt der Anbieterin das uneingeschränkte und auf unbestimmte Zeit geltende Recht ein, das Logo und den Namen/die Firma des Auftraggebers auf der Internetseite www.elisabethhahnke.de oder ggfs. einer anderen Internetseite der Anbieterin als Referenz abzubilden bzw. zu nennen. Der Auftraggeber stellt zu diesem Zweck sein Logo nach der Durchführung des ersten Trainings in einem geeigneten Dateiformat und ausreichender Auflösung zur Verfügung.
Änderungen oder Ergänzungen an Verträgen zwischen dem Auftraggeber und der Anbieterin, einschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abweichung von diesem Schriftformerfordernis.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Sitz der Anbieterin.
Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sollte sich eine Bestimmung als unwirksam erweisen, wird diese durch eine neue, dem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen Klausel möglichst nahekommenden Vereinbarung ersetzt.
Der Auftraggeber und die Anbieterin sind berechtigt, allgemeine Informationen bezüglich des jeweiligen Vertrages und der darunter erbrachten Leistungen weiter zu nutzen. Für Teilnehmerdaten gilt ausschließlich Ziffer 2 i).
Elisabeth Hahnke
Rosentalweg 5
A-7000 Eisenstadt